Wir freuen uns, dass Sie voyageplan als Partner für Ihre nächste Reise gewählt haben. Gerne stellen wir Ihnen unsere langjährige Erfahrung zur Verfügung und danken Ihnen für Ihr Vertrauen.
Haben Sie ein Arrangement aus der Eigenproduktion von voyageplan gebucht, gelten die vorliegenden Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (PDF):
Die vorliegenden Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen gelten für alle Buchungen bei voyageplan, sofern in der schriftlichen Bestätigung nichts anderes vermerkt ist.
1.1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen gelten für alle Buchungen bei voyageplan, sofern in der schriftlichen Bestätigung nichts anderes vermerkt ist.
1.2 Leistungen von Drittunternehmen
Für alle «Nur-Flug-Arrangements» und Einzelleistungen, die voyageplan vermittelt, gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften bzw. die Allgemeinen Vertragsbedingungen der vermittelten Unternehmen. Bei vermittelten Leistungen kommt der Vertrag direkt zwischen Ihnen und den vermittelten Unternehmen zustande. voyageplan haftet nicht für deren Vertragserfüllung.
2.1 Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Ihnen und voyageplan kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer persönlichen oder telefonischen Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (einschliesslich der vorliegenden Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen) für Sie und voyageplan wirksam. Bei schriftlicher Buchung, per E-Mail, SMS usw. oder über unsere Website erhalten Sie eine ausdrückliche Annahme Ihrer Anmeldung.
voyageplan ist berechtigt, eine Anmeldung innert angemessener Frist und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.2 Buchung für mehrere Reiseteilnehmende
Melden Sie als buchende Person weitere Reiseteilnehmende an, so haften Sie für deren vertragliche Pflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen.
Die vertraglichen Vereinbarungen und die vorliegenden Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen gelten für alle Reiseteilnehmenden (einschliesslich der «Ersatzreisenden» gemäss Ziffer 5.5).
2.3 Angabe der Namen
Bei der Buchung sind Sie verpflichtet, Ihren Namen und die Namen Ihrer Mitreisenden so anzugeben, wie sie im für die Reise verwendeten Ausweis (Pass usw.) stehen. Stimmen die Namen in den Reisedokumenten, insbesondere im Flugticket, nicht mit den Namen im Ausweis überein (zum Beispiel Charly statt Charles oder Nath statt Nathalie), kann Ihnen die Reiseleistung, etwa von der Fluggesellschaft, verweigert werden, oder es können Kosten für die Neuausstellung des Tickets entstehen. In diesem Fall werden nicht bezogene Leistungen nicht zurückerstattet.
3.1 Unsere Leistungen
3.1.1 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in unserem Prospekt, auf unserer Website, in der Reisebeschreibung und in der Reisebestätigung. Sonderwünsche Ihrerseits oder Zusatzvereinbarungen sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle vorbehaltlos schriftlich bestätigt wurden.
3.1.2 Die Buchungsstelle ist nicht berechtigt, Ihnen Zusicherungen zu machen, die sich nicht aus unserem eigenen Prospekt, unserer Website oder anderen Unterlagen von uns ergeben.
3.1.3 Stellt Ihnen die Buchungsstelle zum Beispiel Hotelprospekte usw. zur Verfügung, die wir nicht selbst herausgegeben haben, sind diese Angaben für uns nicht verbindlich. Dasselbe gilt für Informationen, die Sie direkt von Leistungsträgern erhalten oder im Internet, in Foren usw. beziehen.
3.2 Beginn der Leistungen
Sofern in der Reisebeschreibung nichts anderes angegeben ist, beginnen die Leistungen von voyageplan am Flughafen in der Schweiz, bei Busreisen am Abfahrtsort des Busses und bei Schiffsreisen im Einschiffungshafen.
Für die rechtzeitige Ankunft am Ausgangsort Ihrer Reise sind Sie selbst verantwortlich. Dies gilt auch, wenn die Buchungsstelle Ihre Anreise zum Ausgangsort ausserhalb unseres Programms organisiert.
3.3 Namen der ausführenden Fluggesellschaften
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind wir verpflichtet, Ihnen die Namen der ausführenden Fluggesellschaften mitzuteilen, sobald diese feststehen. Wir behalten uns vor, eine Fluggesellschaft durch eine andere zu ersetzen. In diesem Fall wird Ihnen der Name der neuen Fluggesellschaft so rasch wie möglich mitgeteilt.
4.1 Preise
Die Preise der Pauschalarrangements sind im Prospekt bzw. in der Preisliste, im Internet oder in anderen Werbeträgern aufgeführt. Die Preise der Pauschalarrangements verstehen sich pro Person bei Unterbringung im Doppelzimmer, sofern im Angebot, in der Preisliste oder auf der Website nichts anderes angegeben ist. Die Preise sind in Schweizer Franken angegeben.
Massgebend sind die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise für das gewählte Abreisedatum.
Preisänderungen nach Vertragsabschluss siehe Ziffer 6.
4.2 Zahlungen mit Kreditkarte und Reka-Checks
Unsere Preise sind Barzahlungspreise. Bei Zahlung mit Kreditkarte verrechnen wir einen Zuschlag von 1%, mindestens aber CHF 20.00. Bei Zahlung mit Reka-Checks verrechnen wir einen Zuschlag von 3.5%, mindestens aber CHF 20.00. Reka-Rail nehmen wir nicht an.
4.3 Altersabhängige Preise
Bei Preisen, die vom Alter der betreffenden Person abhängen, zum Beispiel Kinderermässigungen, ist für den Preis das Alter bei Reisebeginn (Datum) massgebend. Bei falschen Angaben behalten wir uns vor, den Reisepreis neu zu berechnen und allfällige Differenzen in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch nach Abschluss der Reise.
4.4 Zahlungsbedingungen
4.4.1 Bei Vertragsabschluss ist folgende Anzahlung zu leisten: 30% des gesamten Rechnungsbetrags innert 10 Tagen. Die Versicherungsprämien sind mit der Anzahlung zu bezahlen. Flugtickets und Leistungen, die durch Zahlung garantiert werden müssen, sind in der Anzahlung enthalten, auch wenn diese 30% übersteigt.
4.4.2 Der Restbetrag des Reisepreises ist spätestens 45 Tage vor Abreise zu bezahlen.
4.4.3 Werden Anzahlung oder Restzahlung nicht fristgerecht geleistet, sind wir berechtigt, die Reiseleistungen nach Ablauf einer kurzen Nachfrist zu verweigern. In diesem Fall gilt die Reise als annulliert, und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 5 werden zur Zahlung fällig.
4.4.4 Wird die Zahlung mit Kreditkarte nicht eingelöst, gilt Ziffer 4.4.3. Befinden Sie sich bereits auf der Reise, bleibt der gesamte Reisepreis geschuldet. Hinzu kommen allfällige Verzugszinsen und Inkassokosten.
4.5 Kurzfristige Buchungen
Bei Last-Minute-Buchungen ist der gesamte Rechnungsbetrag bei Vertragsabschluss zu bezahlen. Im Übrigen gelten die Ziffern 4.2 bis 4.4.4 sinngemäss.
4.6 Buchungsgebühren
Wir erheben folgende Buchungsgebühren, die zusätzlich zum Reisepreis verrechnet werden: Buchungspauschale pro Auftrag CHF 70.00
Für Flugbuchungen verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00 pro Ticket. Zusätzlich gelten pro Ticket folgende Buchungsgebühren:
Flugticket Europa (Ticket Service Charge) CHF 50.00
Flugticket interkontinental (Ticket Service Charge) CHF 100.00
Flugticket Business Class CHF 210.00
Flugticket First Class CHF 310.00
4.7 Buchungsgebühren und Beratung durch Ihr Reisebüro
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Buchungsstelle zusätzlich zu den im Prospekt bzw. in der Reisebeschreibung aufgeführten Preisen weitere Gebühren für Beratung und Buchung erheben kann. Ihre Buchungsstelle wird Sie darüber informieren.
4.8 Reisedokumente
4.8.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung des gesamten Rechnungsbetrags ausgehändigt oder zugestellt, in der Regel 10 Tage vor Reisebeginn. Erhalten Sie die Reisedokumente (Tickets, Hotelvoucher usw.) nicht innerhalb dieser Frist, benachrichtigen Sie bitte umgehend Ihre Buchungsstelle.
5.1 Allgemeines
Möchten Sie Ihre Buchung ändern oder die Reise annullieren, müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder mit eingeschriebenem Brief mitteilen. Bereits erhaltene Reisedokumente sind gleichzeitig der Buchungsstelle zurückzugeben.
5.2 Bearbeitungsgebühren
5.2.1 Bei Umbuchungen wie Namensänderung, Stellen einer Ersatzperson, Änderung der Reisedaten innerhalb der Gültigkeitsdauer des Reiseprogramms, der zusätzlich gebuchten Leistungen, des Reiseziels oder des Abreiseorts usw. sowie bei Annullierung werden Ihnen CHF 60.00 pro Person, maximal CHF 120.00 pro Dossier, als Bearbeitungsgebühr verrechnet (siehe Ziffer 5.3).
5.2.2 Änderungen und Umbuchungen innerhalb der nachstehend genannten Annullierungsfristen (siehe Ziffer 5.3) gelten als Annullierung mit gleichzeitiger Neubuchung. Entstehen durch die Änderung oder Umbuchung nur geringfügige Kosten, werden nur diese verrechnet.
5.2.3 Bei Änderungen oder Umbuchungen ausserhalb der Gültigkeitsdauer der Reisebeschreibung gelten die Annullierungsbedingungen gemäss Ziffer 5.3.
5.2.4 Haben Sie eine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen (Ziffer 5.4), entnehmen Sie der Versicherungspolice, ob diese Bearbeitungsgebühren von der Versicherungsgesellschaft übernommen werden.
5.3 Annullierungskosten
5.3.1 Bei Änderung, Umbuchung oder Annullierung weniger als 45 Tage vor Reisebeginn werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 5.2) folgende Annullierungskosten verrechnet:
45 – 31 Tage vor Abreise: 25 % des Reisepreises
30 – 15 Tage vor Abreise: 50 % des Reisepreises
14 – 8 Tage vor Abreise: 75 % des Reisepreises
7 – 0 Tage vor Abreise, Nichterscheinen: 100 % des Reisepreises
5.3.2 Internationale Flüge: Bearbeitungsgebühr vor Ausstellung des Tickets: CHF 60.00 pro Ticket, max. CHF 120.00 pro Dossier. Annullierungskosten nach Ausstellung des Tickets: CHF 200.00 pro Ticket, zuzüglich der offiziellen Gebühren der Fluggesellschaft (je nach Fluggesellschaft bis maximal 100%).
5.3.3 Abweichende Annullierungskosten sind in der Reisebeschreibung oder auf der Rechnungsbestätigung angegeben.
5.3.4 Für die Berechnung des Annullierungs- oder Änderungsdatums ist der Zeitpunkt massgebend, an dem Ihre Annullierungserklärung während der üblichen Bürozeiten bei der Buchungsstelle eintrifft; an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist der nächstfolgende Werktag massgebend. Diese Regelung gilt auch für Mitteilungen per E-Mail, über unsere Website, unseren Telefonbeantworter, unser Faxgerät oder andere elektronische Medien.
5.4 Annullierungskostenversicherung
5.4.1 Wir empfehlen Ihnen, eine Annullierungskostenversicherung abzuschliessen. Die Annullierungskosten werden dann im Schadenfall übernommen. Massgebend ist die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Versicherungspolice.
5.4.2 Im Fall einer Annullierung wickelt Ihre Buchungsstelle auf Ihren ausdrücklichen Wunsch das versicherte Ereignis mit der Versicherungsgesellschaft ab. Die Buchungsstelle kann Ihnen für ihren Aufwand eine Bearbeitungsgebühr verrechnen.
5.4.3 Annullieren Sie die Reise, bleibt die Prämie der Annullierungskostenversicherung geschuldet bzw. wird nicht zurückerstattet. Auch wenn Sie eine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen haben, bleiben Sie Schuldnerin bzw. Schuldner der Annullierungskosten.
5.5 Ersatzreisende
Müssen Sie Ihre Reise annullieren, können Sie eine Ersatzperson stellen. Die Ersatzperson muss bereit sein, den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen einzugehen. Zudem muss sie die besonderen Reiseerfordernisse (Gesundheit usw.) erfüllen, und ihrer Teilnahme dürfen keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Bei bestimmten Reisen kann aufgrund besonderer Beförderungs- und anderer Bedingungen keine Umbuchung oder nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgenommen werden (dieser kann von den nachstehend genannten Fristen abweichen).
Der Eintritt einer Ersatzperson ist in der Regel möglich:
a. bei Reisen in der Schweiz bis zum Reisebeginn;
b. bei Reisen in Europa und in Länder ohne Visumpflicht bis zwei Tage vor Reisebeginn (der Tag des Reisebeginns nicht mitgezählt);
c. bei Reisen ins Ausland und in Länder mit Visumpflicht nach Rücksprache mit Ihrer Buchungsstelle und im Rahmen unserer organisatorischen Möglichkeiten (Zeitbedarf für die Beschaffung der Visa, Neuausstellung der Dokumente usw.)
Die Bearbeitungsgebühren (siehe Ziffer 5.2) und alle zusätzlich entstehenden Kosten gehen zu Ihren Lasten und zu Lasten der Ersatzperson. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften Sie gemeinsam mit ihr für die Bezahlung der Reise.
voyageplan teilt Ihnen innert angemessener Frist mit, ob die gestellte Ersatzperson an der Reise teilnehmen kann (in der Hochsaison kann dies mehrere Tage dauern); bei Reisen mit Teilnahmevoraussetzungen ist eine Prüfung erforderlich.
Stellen Sie die Ersatzperson zu spät oder kann sie wegen Reiseerfordernissen, behördlicher Vorschriften, gesetzlicher Bestimmungen usw. nicht teilnehmen, gilt Ihr Verzicht auf die Reise als Annullierung (siehe Ziffer 5.2 ff.).
6.1 Änderungen vor Vertragsabschluss
voyageplan behält sich ausdrücklich vor, die Angaben im Prospekt, die Leistungsbeschreibungen, die Angebote auf den Internetseiten usw. sowie die Preise vor Ihrer Buchung zu ändern. In diesem Fall wird Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss darüber informieren.
6.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss
6.2.1 Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss können sich ergeben aus:
a. der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich Treibstoffzuschlägen);
b. neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren (wie Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Sicherheitsgebühren, Einführung oder Erhöhung staatlicher Steuern und Gebühren, staatlich verordneten Preiserhöhungen usw.)
c. Wechselkursschwankungen.
Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, können sie Ihnen weiterverrechnet werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend.
6.2.2 Über eine Preiserhöhung informieren wir Sie spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % (bezogen auf den gesamten Reisepreis pro Person), stehen Ihnen die Rechte gemäss Ziffer 6.4 zu.
6.3 Programmänderungen, Änderungen im Beförderungsbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn
voyageplan behält sich zudem vor, in Ihrem Interesse das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie Unterkunft, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) bei höherer Gewalt, unvorhersehbaren oder unvermeidbaren Umständen, behördlichen Massnahmen, Streiks usw. zu ändern. voyageplan bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.
voyageplan informiert Sie so rasch wie möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
6.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, das Programm geändert wird oder Änderungen im Beförderungsbereich eintreten
6.4.1 Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des gesamten Reisepreises pro Person, haben Sie folgende Rechte:
a. Sie können die Vertragsänderung annehmen;
b. Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich vom Vertrag zurücktreten und erhalten den bereits bezahlten Reisepreis umgehend zurückerstattet;
c. Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns angebotenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen möchten. Wir bemühen uns, Ihnen eine solche Alternative anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz zurückerstattet. Ist die Ersatzreise teurer, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen.
6.4.2 Informieren Sie weder uns noch die Buchungsstelle gemäss Ziffer 6.4.1 b. oder c., nehmen Sie die Preiserhöhung, die Programmänderung bzw. die Änderung der einzelnen vereinbarten Leistungen an. Die Frist von fünf Tagen ist eingehalten, wenn der Brief am 5. Tag der Post übergeben wird.
7.1 Annullierung aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind
voyageplan ist berechtigt, Ihre Reise zu annullieren, wenn Ihr Verhalten eine solche Massnahme rechtfertigt. In diesem Fall erstattet Ihnen voyageplan den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Annullierungskosten gemäss Ziffer 5.2 ff. sowie Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
7.2 Mindestteilnehmerzahl
Für bestimmte Reisen des Reiseveranstalters oder von voyageplan ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich, die in der jeweiligen Reisebeschreibung angegeben ist. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Reiseveranstalter die Reise bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn annullieren. In diesem Fall erstatten wir Ihnen den bezahlten Reisepreis zurück (die Versicherungsprämien werden nicht zurückerstattet bzw. bleiben geschuldet). Weitergehende Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.
7.3 Unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt, Streiks
7.3.1 Bei unvorhersehbaren oder unvermeidbaren Ereignissen, höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördlichen Massnahmen jeglicher Art oder Streiks, welche die Reise erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann der Reiseveranstalter bzw. voyageplan die Reise annullieren. In diesem Fall wird der bezahlte Reisepreis zurückerstattet (die Versicherungsprämien werden nicht zurückerstattet bzw. bleiben geschuldet). Weitergehende Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.
7.3.2 Beim Entscheid, ob eine Reise durchgeführt werden kann, berücksichtigen wir die Empfehlungen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und prüfen, ob eine konkrete Gefährdung für die Reise und/oder deren Teilnehmende besteht. Bei einer tatsächlichen und konkreten Gefährdung oder einer möglichen künftigen konkreten Gefährdung behalten wir uns vor, die Reise zu annullieren.
8.1 Der Reiseveranstalter bzw. voyageplan bemüht sich, die Reise wie vereinbart durchzuführen. Leistungs- und Programmänderungen können sich jedoch als notwendig erweisen. In diesem Fall bietet Ihnen der Reiseveranstalter oder voyageplan nach Möglichkeit eine gleichwertige Lösung an. Verursacht die Alternative für voyageplan unverhältnismässigen Aufwand oder unverhältnismässige Kosten, kann voyageplan eine solche Alternative ablehnen. Allfällige Mehrkosten gehen zulasten der Reisenden.
8.2 Sind Programm- oder Leistungsänderungen oder der Ausfall von Leistungen auf höhere Gewalt zurückzuführen, ist voyageplan berechtigt, das Anbieten einer Alternative abzulehnen. Allfällige Mehrkosten gehen zulasten der Reisenden.
8.3 Betrifft die Leistungs- oder Programmänderung einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise, vergütet Ihnen voyageplan den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem vereinbarten Reisepreis und dem Wert der erbrachten Leistungen (siehe Ziffer 11).
9.1 Müssen Sie die Reise vorzeitig abbrechen oder können Sie einzelne Leistungen nicht beziehen, kann Ihnen der Preis des Pauschalarrangements und der nicht bezogenen Leistungen nicht zurückerstattet werden. Allfällige nicht bezogene Leistungen werden Ihnen abzüglich einer angemessenen Bearbeitungsgebühr zurückerstattet, sofern sie voyageplan nicht von Drittpartnern verrechnet werden, es sich nicht um geringfügige Leistungen handelt und die Rückerstattung nicht gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen widerspricht.
9.2 In Notfällen (z. B. Krankheit oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod eines Angehörigen) unterstützt Sie die Reiseleitung des Reiseveranstalters, die örtliche Vertretung des Reiseveranstalters, der Leistungsträger oder voyageplan nach Möglichkeit bei der Organisation der Rückreise.
9.3 Sämtliche Kosten, zum Beispiel für den Transport usw., gehen zu Ihren Lasten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit, eine sogenannte Rückreiseversicherung abzuschliessen, die nicht im Reisepreis inbegriffen ist. Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrer Buchungsstelle.
10.1 Beanstandungsfrist und Verlangen nach Abhilfe
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich an die Reiseleitung des Reiseveranstalters oder an die örtliche Vertretung des Reiseveranstalters zu wenden, den festgestellten Mangel oder Schaden zu melden und Abhilfe zu verlangen. Ist weder eine Reiseleitung noch eine Vertretung des Reiseveranstalters vor Ort, ist der betreffende Leistungsträger zu informieren und um Abhilfe zu ersuchen.
10.2 Die Reiseleitung des Reiseveranstalters, die örtliche Vertretung des Reiseveranstalters oder der Leistungsträger bemüht sich, innert angemessener Frist Abhilfe zu schaffen. Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geschaffen oder ist die angebotene Abhilfe ungenügend, müssen Sie sich die geltend gemachten Mängel oder den erlittenen Schaden sowie die ausgebliebene Abhilfe von der Reiseleitung des Reiseveranstalters, der örtlichen Vertretung des Reiseveranstalters oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen lassen. Diese Personen sind nicht berechtigt, Schadenersatzforderungen irgendwelcher Art anzuerkennen.
10.3 Können Sie sich wider Erwarten nicht an die Reiseleitung des Reiseveranstalters, die örtliche Vertretung des Reiseveranstalters oder den Leistungsträger wenden oder erhalten Sie von ihnen keine Hilfe, kontaktieren Sie uns bitte direkt. Die nötigen Angaben erhalten Sie mit Ihren Reisedokumenten.
10.4 Je nach Reiseziel kann bei Mängeln und Schäden ein anderes Vorgehen vereinbart werden.
10.5 Selbsthilfe
Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geschaffen und handelt es sich um einen wesentlichen Mangel, sind Sie berechtigt, selbst Abhilfe zu schaffen. Die Ihnen dadurch entstandenen Kosten werden Ihnen vom Reiseveranstalter im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) gegen Beleg erstattet, sofern Sie eine Beanstandung angebracht und eine schriftliche Bestätigung verlangt haben (siehe Ziffern 10.1 bis 10.3; nähere Angaben siehe Ziffer 11).
10.6 So machen Sie Ihre Ansprüche gegenüber voyageplan geltend
Wollen Sie Mängel, Rückerstattungs- oder Schadenersatzansprüche gegenüber voyageplan geltend machen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert eines Monats nach dem vertraglichen Ende der Reise schriftlich an voyageplan richten. Der Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung des Reiseveranstalters, der örtlichen Vertretung des Reiseveranstalters oder des Leistungsträgers sowie allfällige Beweismittel beizulegen.
10.7 Verwirkung Ihrer Ansprüche
Melden Sie Mängel oder Schäden nicht gemäss den Ziffern 10.1 bis 10.3, verlieren Sie sämtliche Ansprüche, wie den Anspruch auf Abhilfe, Selbsthilfe, Minderung des Reisepreises, Auflösung des Vertrags, Schadenersatz usw. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihren Anspruch nicht innert eines Monats nach Ende der Reise schriftlich bei uns geltend gemacht haben. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen zum Fluggepäck (siehe Ziffer 10.8).
10.8 Fluggepäck
Beschädigungen oder eine verspätete Auslieferung des Gepäcks sind sofort vor Ort bei der verantwortlichen Fluggesellschaft mit einer Schadenmeldung (P.I.R.) anzuzeigen. In der Regel lehnen die Fluggesellschaften Schadenersatzforderungen ab, wenn keine Schadenmeldung erstattet oder die Forderung verspätet geltend gemacht wird.
Sie verlieren sämtliche Ansprüche, wenn beschädigtes Gepäck nicht innert 7 Tagen nach Erhalt und Schäden aufgrund verspäteter Auslieferung des Gepäcks nicht innert 21 Tagen nach der Bereitstellung gemeldet werden.
11.1 Allgemeines
voyageplan vergütet Ihnen im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht oder mangelhaft erbrachter Leistungen, Ihre Mehrkosten sowie erlittene Schäden, soweit die Reiseleitung des Reiseveranstalters, die örtliche Vertretung des Reiseveranstalters, der Leistungsträger oder wir vor Ort keine gleichwertige Ersatzleistung erbringen können.
Bei Selbsthilfe (Ziffer 10.5) werden Ihnen Ihre Mehrkosten bis höchstens zum doppelten Reisepreis pro Person bzw. pro Reisenden erstattet. Die Bestimmungen der Ziffern 8.1 ff. bleiben vorbehalten.
11.2.2 Haftungsausschlüsse
voyageplan übernimmt keine Haftung, wenn die Nichterfüllung oder die mangelhafte Erfüllung des Vertrags auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a. Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b. unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist;
c. höhere Gewalt oder ein Ereignis, das voyageplan oder der Leistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte,
In diesen Fällen ist jede Pflicht von voyageplan zu Schadenersatz und zur Entschädigung immaterieller Schäden, von Frustrationsschäden oder Selbsthilfemassnahmen ausgeschlossen.
11.2.3 Personenschäden
voyageplan haftet für Personenschäden, die aus der Nichterfüllung oder der mangelhaften Erfüllung des Vertrags entstehen, im Rahmen der vorliegenden Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen, der anwendbaren internationalen Abkommen und Übereinkommen, der auf internationalen Übereinkommen beruhenden Gesetze sowie der nationalen Gesetze.
11.2.4 Andere Schäden (Sach-, Vermögensschäden usw.)
Für andere Schäden, das heisst Schäden, die keine Personenschäden sind und aus der Nichterfüllung oder der mangelhaften Erfüllung des Vertrags entstehen, ist die Haftung von voyageplan auf höchstens den zweifachen Reisepreis pro Reisenden beschränkt, sofern der Schaden nicht absichtlich oder grobfahrlässig verursacht wurde; vorbehalten bleiben die vorliegenden Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen, die anwendbaren internationalen Übereinkommen, die auf internationalen Übereinkommen beruhenden Gesetze sowie die nationalen Gesetze mit tieferen Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen.
11.2.5 Verlorene Zeit, entgangene Ferienfreude usw.
voyageplan haftet nicht für verlorene Zeit, entgangene Ferienfreude, Frustrationsschäden usw. während der Ferien.
11.2.6 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto-/Videoausrüstung, Mobiltelefone usw.
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie selbst für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videokameras, Mobiltelefonen usw. verantwortlich sind. In Hotels sind Wertgegenstände im Safe aufzubewahren. Diese Gegenstände dürfen keinesfalls in einem unbewachten Fahrzeug oder sonst unbeaufsichtigt zurückgelassen werden. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstung, Mobiltelefonen usw. übernehmen wir keine Haftung.
11.2.7 Fahrpläne von Auto, Bahn, Flug, Schiff usw.
Trotz sorgfältiger Reiseorganisation können wir die Einhaltung der Fahr- und Flugpläne nicht garantieren. Verspätungen können insbesondere bei hohem Verkehrsaufkommen, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerten Zollabfertigungen usw. auftreten. In diesen Fällen übernehmen wir keine Haftung. Wir empfehlen Ihnen, bei der Planung Ihrer Reise allfällige Verspätungen zu berücksichtigen.
11.3 Veranstaltungen während der Reise
Während der Reise können ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht auszuschliessen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge Risiken bergen. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen und Ausflügen erfolgt auf eigene Verantwortung. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen durchgeführt (Fremdleistungen). voyageplan ist nicht Ihr Vertragspartner und übernimmt keinerlei Haftung. Es handelt sich um Fremdleistungen, auch wenn Sie diese bei einer unserer Vertretungen vor Ort buchen oder eine Reiseleitung des Reiseveranstalters daran teilnimmt.
11.4 Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den einschlägigen internationalen Übereinkommen. Bei anderen Schäden (das heisst Schäden, die keine Personenschäden sind) ist die Haftung in jedem Fall auf den doppelten Reisepreis pro Person bzw. pro Reisenden beschränkt, sofern internationale Übereinkommen, auf internationalen Übereinkommen beruhende Gesetze, nationale Gesetze oder die vorliegenden Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen keine tieferen Haftungslimiten oder keinen Haftungsausschluss vorsehen.
11.5 Verjährung
Sämtliche Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem vertraglichen Ende der Reise. Vorbehalten bleiben kürzere Verjährungsfristen internationaler Übereinkommen, auf internationalen Übereinkommen beruhender Gesetze oder nationaler Gesetze bzw. längere, vertraglich nicht abänderbare Verjährungsfristen.
Planen Sie Ihre Weiterreise nach Ihrer Ankunft in der Schweiz, berücksichtigen Sie bitte allfällige Verspätungen Ihres Flugs, Zugs oder Taxis. Verspätungen bei der Ankunft sind auch bei guter Reiseplanung immer möglich. Kommen Sie zum Beispiel am Flughafen Genf, Zürich usw. an, sollten Sie bis zur Abfahrt Ihres Zuges mindestens 120 Minuten einplanen. Nach Langstreckenflügen ist diese Zeitspanne entsprechend zu verlängern. Denken Sie daran, dass Pass- und Zollkontrollen viel Zeit in Anspruch nehmen können.
Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Deshalb empfiehlt Ihnen voyageplan den Abschluss von Zusatzversicherungen wie Reisegepäckversicherung, Annullierungskostenversicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung, zusätzliche Rückreiseversicherung usw. Verfügen Sie über eine eigene Versicherung (TCS ETI-Schutzbrief, Mobiliar, Intertour/Winterthur), teilen Sie uns dies bitte mit.
14.1 Einreisevorschriften
In der Reisebeschreibung finden Sie Angaben zu Pass- und Einreiseformalitäten. Diese Angaben gelten für Schweizer und Liechtensteiner Bürgerinnen und Bürger. Angehörige anderer Staaten werden gebeten, bei der Buchung ihre Staatsangehörigkeit anzugeben, damit die Buchungsstelle sie über die geltenden Vorschriften informieren kann.
Ihre Buchungsstelle geht davon aus, dass keine Besonderheiten wie Doppelbürgerschaft, Staatenlosigkeit usw. vorliegen.
14.2 Staaten des Schengen-Raums
Reisen Sie als Staatsangehörige bzw. Staatsangehöriger eines Schengen-Staates aus einem Schengen-Staat in einen anderen Schengen-Staat ein, werden Ihre Reisedokumente nicht systematisch kontrolliert. Dennoch müssen Sie sich jederzeit mit den erforderlichen Reisedokumenten ausweisen können. Das heisst, Sie müssen den vorgeschriebenen Ausweis jederzeit auf sich tragen.
14.3 Visa und Reisedokumente
Für die Beschaffung oder Verlängerung von Reisedokumenten, die Beantragung eines Visums usw. sind Sie selbst verantwortlich. Ist ein Reisedokument nicht erhältlich oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie Ihre Reise deshalb annullieren oder ändern, gelten die Annullierungsbestimmungen.
Visumanträge sind immer vollständig auszufüllen. Vor- und Nachnamen sind so anzugeben, wie sie im verwendeten Ausweis stehen.
14.4 Anmeldung bei Behörden
14.4.1 Je nach Reiseziel müssen Sie sich vor der Reise rechtzeitig bei einer ausländischen Behörde anmelden (z. B. USA: Electronic System for Travel Authorization - ESTA, https://esta.cbp.dhs.gov/, abgerufen am 18. August 2011). Die Einreise ist nur möglich, wenn Sie die Einreisebewilligung erhalten haben. Ihre Buchungsstelle weist Sie auf dieses Verfahren hin, für die Anmeldung sind Sie jedoch selbst verantwortlich.
Wird Ihnen oder Ihren Mitreisenden die Einreise verweigert oder erhalten Sie keine Einreisebewilligung, können Ihnen die noch nicht bezogenen Leistungen nicht zurückerstattet werden.
Solche Einreiseanmeldungen können kostenpflichtig sein. Diese Kosten gehen zu Ihren Lasten.
14.4.2 Unter Umständen müssen Sie zudem am Abflughafen oder während des Flugs zusätzliche Formulare für die Einreise ins Zielland ausfüllen. Diese werden an die zuständigen Behörden weitergeleitet (zum Beispiel USA: Advance Passenger Information System). Viele Fluggesellschaften haben die entsprechenden Formulare auf ihrer Website aufgeschaltet, damit sie im Voraus ausgefüllt werden können. Ihre Buchungsstelle informiert Sie gerne darüber; Sie finden diese Informationen auch in den Reisedokumenten.
14.5 Einhaltung der Einreisevorschriften
Die Reisenden sind für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich. Prüfen Sie vor der Abreise, ob Sie alle nötigen Dokumente bei sich haben.
14.6 Verweigerung der Einreise
voyageplan weist Sie darauf hin, dass bei verweigerter Einreise die Kosten der Rückreise zu Ihren Lasten gehen. Ebenso weist voyageplan Sie ausdrücklich auf die rechtlichen Folgen bei verbotenen Waren und anderen Einfuhren hin.
14.7 Gepäckvorschriften
Ihre Buchungsstelle informiert Sie über die allgemeinen Gepäckvorschriften; Sie finden diese Informationen auch in den Reisedokumenten. Einige Fluggesellschaften verrechnen für Gepäck Zusatzgebühren, die nicht im Reisepreis inbegriffen sind. Auch für Übergepäck, Surfbretter, Golfbags usw. können Zusatzgebühren anfallen. Unter Umständen kann solches Gepäck nur mit vorgängiger Zustimmung befördert werden. Für diese Anmeldung sind Sie selbst verantwortlich.
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie selbst dafür verantwortlich, den Rückflug zu bestätigen. Die nötigen Angaben finden Sie in Ihren Reisedokumenten. Eine unterlassene Rückbestätigung kann zum Verlust des Beförderungsanspruchs führen; allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
voyageplan ist Mitglied des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Der Garantiefonds der Schweizer Reisebranche sichert die Beträge ab, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer gebuchten Pauschalreise einbezahlt haben. Weitere Informationen finden Sie unter www.garantiefonds.ch.
17.1 Bevor es zu einem Rechtsstreit kommt, sollten Sie sich an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche wenden. Der Ombudsman bemüht sich, bei jeglichen Problemen zwischen Ihnen und voyageplan oder der Buchungsstelle, bei der Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
17.2 Die Adresse des Ombudsman lautet:
Ombudsman der Schweizer Reisebranche
Etzelstrasse 42
Postfach, 8038 Zürich
Tel. 044 485 45 35
info@ombudsman-touristik.ch
www.ombudsman-touristik.ch
18.1 Ihre Daten
Ihre Buchungsstelle und wir benötigen für die korrekte Abwicklung des Vertrags verschiedene Daten von Ihnen und Ihren Mitreisenden (wie Name und Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer usw.). Ihre Schweizer Buchungsstelle und wir unterstehen dem Schweizer Datenschutzgesetz. Wir verpflichten uns, Ihre Daten sicher und in der Schweiz aufzubewahren.
18.2 Weitergabe an Leistungsträger und Berechtigte
Wir geben Ihre Daten zur korrekten Vertragserfüllung an die Leistungsträger weiter. Diese können sich im Ausland befinden, wo der Datenschutz unter Umständen nicht dem Schweizer Standard entspricht.
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen können wir wie auch die Leistungsträger verpflichtet sein, Ihre Daten an (ausländische) Behörden weiterzugeben. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschliesslich, bei Flügen in die USA (Advance Passenger Information System (APIS) bzw. TSA Secure Flight Programm) sowie für Vermieter von Ferienwohnungen und für Hoteliers.
18.3 Besonders schützenswerte Personendaten
Je nach gebuchten Leistungen kann es sein, dass wir besonders schützenswerte Daten erheben müssen. Aus Essenswünschen lässt sich zum Beispiel unter Umständen auf eine Religionszugehörigkeit schliessen. Solche Daten werden in der Regel zur korrekten Vertragserfüllung an die Leistungsträger weitergegeben oder können unter Umständen aufgrund gesetzlicher Pflichten oder behördlicher Anordnungen weitergegeben werden. Mit solchen Angaben ermächtigen Sie uns ausdrücklich, diese Informationen gemäss dieser Bestimmung zu verwenden.
18.4 Informationen über unsere Angebote/Programme
Wir erlauben uns, Sie künftig über unsere Programme und Reisen zu informieren. Sie können diesen Dienst jederzeit bei Ihrer Buchungsstelle oder bei voyageplan, Avenue des Alpes 59, 1820 Montreux, abbestellen.
18.5 Durchsetzung von Rechten
Wir behalten uns vor, Ihre Daten zur Wahrung unserer berechtigten Interessen an Behörden und Dritte weiterzugeben. Dasselbe gilt bei Verdacht auf eine strafbare Handlung.
18.6 Fragen zum Datenschutz
Haben Sie Fragen zum Datenschutz, möchten Sie Einsicht in die von uns gespeicherten Daten nehmen oder unseren Informationsdienst abbestellen, wenden Sie sich bitte an Ihre Buchungsstelle oder an voyageplan, Avenue des Alpes 59, 1820 Montreux.
19.1 Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und voyageplan ist Schweizer Recht anwendbar. Klagen gegen voyageplan können nur am Sitz der knecht reisen in Windisch erhoben werden.
19.2 Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrags zur Folge.
19.3 Die vorstehenden Bestimmungen über das anwendbare Recht und den Gerichtsstand gelten unter Vorbehalt vertraglich nicht abänderbarer Bestimmungen der anwendbaren Gesetze oder internationaler Übereinkommen.
Voyageplan ist Mitglied der knecht reisen gruppe